Vom Federweißen über Cider, Sekt bis hin zu Champagner – Sparkling Wine
Der Begriff Sparkling bezeichnet üblicherweise nur Schaumweine, Sekt und Champagner. Doch unter dem Begriff Sparkling habe ich alle Getränke zusammengefasst, wie den Federweißen und Cider, die mit Kohlendioxid angereichert sind.
- Sturm, Sauser, Brauser, Federweißer – in Gärung befindlicher Jungwein.
- Cider – Obst/Fruchtweine mit wenig Alkohol – typisches Beispiel Apfelcider.
- aromatisierte (obst)weinhältige Getränke mit Kohlensäure. Typisches Beispiel mit Holunder, Minze oder Früchten „aromatisierte“ Getränke.
- Perlwein,Frizzante, Schaumwein. Die Kohlensäurezugabe erfolgt dosiert bei der Abfüllung.
- Schaumwein, Sekt, Champagner. Die Kohlensäure entsteht bei der Flaschengärung. Ein teures, aufwändiges Verfahren.
- Sparkling Ice Wine. Nur in den USA und Kanada erhältlich. Eiswein dient als Basis für Schaumwein.
Die einfachsten Getränke dieser Kategorie sind stürmende Moste und junge Weine wie der Federweiße. Die Kohlensäure, die im Getränk gelöst ist, entsteht durch die Gärung. Sie entweicht laufend aus dem Getränk bis das Stadium des Jungweines erreicht wird.
Die meisten perlenden Weine erhalten ihre Kohlensäure nachträglich. So werden die aromatisierten (obst)weinhältigen Getränke, der Cider und auch Frizzante erzeugt. Bei ihrer Abfüllung wird wie bei Bier, Mineralwasser und Limonade Kohlensäure zugesetzt.
Schaumwein, Sekt und Champagner entstehen in der Regel mittels zweiter Gärung. Dem Stillwein wird Sekthefe und eine Dosage aus gelöstem Zucker zugesetzt. Diese soll für eine Flaschengärung sorgen. Durch mehrmaliges Drehen und Lagerung am Rüttelpult wird die Hefe, die sich in der Flasche befindet, über mehrere Monate in Richtung Flaschenhals befördert. Anschließend wird die Sektflasche am Hals gekühlt und der Hefepfropfen abgeknallt. Das Verfahren ist zeitaufwändig und arbeitsintensiv.
Rechtlich wird bei kohlensäurehältigen Getränken wie Frizzante und Schaumweinen noch zwischen dem Kohlensäureüberdruck in bar unterschieden. Die Schaumweinsteuer fällt nur für Getränke an, die bei 20°C über 3 bar aufweisen. Sie sind mit einem typischen Sektkorken mit Agraffe (Drahtbügel) verschlossen.
Sehr kritisch ist zu sehen, dass seit Einführung der Steuer (etwa 1 Euro/Flasche) ein Ausweichen auf Frizzante und Perlweine begonnen hat. Diese Getränke werden wegen des geringeren Kohlensäuregehalts steuerlich nicht erfasst.
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